Aufruf zur Kundgebung am 15.7.2026

Abschiebegefängnis: Rechtlich machbar? Menschenrechtlich nicht!

Die Machbarkeitsstudie ist da, die den Neubau eines Abschiebegefängnisses auf dem früheren JHQ-Gelände untersucht.

Die Studie bescheinigt den Plänen rechtliche Machbarkeit, ohne die Menschenrechte und -würde der dort eingesperrten „Ausreisepflichtigen“ überhaupt zu erwähnen. Dabei ist aus bestehenden Abschiebegefängnissen bekannt, dass die Betroffenen dort physische und psychische Gewalt erleben und systematisch ihrer Rechte beraubt werden. Zusätzlich wären sie auf dem JHQ in direkter Nähe zu einem Schießübungsplatz, Drohnenübungsgelände von Zoll bzw. Landespolizei, Militärübungsgelände und Einrichtungen der Bundeswehr inhaftiert.

Wir sagen: NICHT MIT UNS!

Am 15.07. um 14 Uhr versammeln wir uns vor der Textilakademie Mönchengladbach, Rheydter Straße 329 und zeigen die Ausstellung „Break the isolation“, die die Geschichten von Menschen in Abschiebehaft erzählt.

Wir richten uns damit an den Stadtrat, der um 15 Uhr dort tagt. Damit der Bau planungsrechtlich möglich wird, muss der Rat ein bestehendes Landschaftsschutzgebiet aufheben, welches einst zum Schutz des anliegenden FFH-Gebiets ausgewiesen wurde.

Liebe Ratsmitglieder, das ist eure Chance zu sagen: NICHT MIT UNS!

Für uns ist klar: Es ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Geflüchteten schwerwiegende Gründe haben, weshalb sie ihre Gemeinschaften und Familien zurück lassen. Neben Kriegen, Terror und Gewalt in den Herkunftsländern zwingen gerade die Folgen vom Ressourcenverbrauch und der klima-destabilisierenden Produktions- und Lebensweise im industrialisierten Teil der Welt immer mehr Menschen zur Aufgabe ihrer bisherigen Existenzen.

Geflüchtete werden mehr und mehr entmenschlicht und als vermeintliche Verursacher gesellschaftlicher Probleme und Mängel instrumentalisiert. Dies manifestiert sich in Abschiebegefängnissen genauso wie in den neuen Verschärfungen des europäischen Asylsystems.

Darum NICHT MIT UNS!

Pressemitteilung zum Weltgeflüchtetentag am 20.6.2026

Bündnis stellt sich gegen Diskriminierung von Schutzsuchenden- in Mönchengladbach, Düsseldorf und überall.

In NRW sollen die Kapazitäten für Abschiebungs- und Asylverfahrenshaft mehr als verdoppelt werden. Neben dem größten Abschiebegefängnis Deutschlands in Büren (Kreis Paderborn) soll in Mönchengladbach ein weiteres Abschiebegefängnis mit 140 Haftplätzen bis 2028 gebaut werden.

Im Zuge der letzte Woche in Kraft getretenen GEAS Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) soll in Düsseldorf ein drittes Abschiebegefängnis entstehen. Ab 2027 sollen Menschen, die mit dem Flugzeug in Deutschland ankommen und die aus Ländern stammen, deren gesamteuropäische Asyl-Anerkennungsquote unter 20% liegt, dort bis zu sechs Monate inhaftiert werden. Die Behörden sprechen von „Einrichtungen, für die beschleunigten Asylgrenzverfahren“ und behaupten, die Personen seien de facto noch nicht eingereist.

„Pressemitteilung zum Weltgeflüchtetentag am 20.6.2026“ weiterlesen

GEAS tritt in Kraft

Massive Verschärfungen und weiteres Abschiebegefängnis am Düsseldorfer Flughafen

Am 12.6.26 ist die massive Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft getreten. Teil davon sind beschleunigte Asylverfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz und neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung für Schutzsuchende.

Dazu gehört die sogenannte „Asylverfahrenshaft„, die im geplanten Abschiebegefängnis in Mönchengladbach zur Anwendung kommen könnte. Desweiteren erlaubt GEAS in sog. „Asylgrenzverfahren„, Menschen in der Nähe der Außengrenze in de facto Haftanstalten bis zu sechs Monate festzuhalten und so zu tun, als wären sie nicht eingereist („Fiktion der Nichteinreise“) – auch Familien mit Kindern. In Deutschland sollen entsprechende Anstalten an Flughäfen gebaut werden, weil diese als EU-Außengrenzen zählen. Zusätzlich zum Abschiebegefängnis in Mönchengladbach soll deswegen am Flughafen Düsseldorf ein solches „geschlossenes Flüchtlingsheim“ gebaut werden.

Bis das Gefängnis am Flughafen fertig gestellt ist, möchte die Landesregierung das ehemalige Mercure Hotel in Ratingen dafür nutzen.

Aktuell diskutiert die EU außerdem über Abschiebelager („Return Hubs“) in Drittstaaten und ein Outsourcing von Deportationen auf internationale Konzerne. 

Der Asylrechtsexperte Robert Nestler schreibt zu GEAS „[d]ie Menschenrechte werden abgeschafft“ und bezeichnet die Reform als „Testlauf für [den] Abbau von Rechtsstaatlichkeit“.

Ein ausführliches FAQ zur GEAS-Reform findet sich bei PRO ASYL.

Solidarität mit den Gefangenen im Hungerstreik

Seit dem 8. Juni befinden sich 15 Gefangene im Abschiebegefängnis in Glückstadt im Hungerstreik.

Mit ihrem Protest machen die Gefangenen auf ihre Haftbedingungen und die Auswirkungen der Abschiebungshaft aufmerksam. Wir sind solidarisch mit den Gefangenen und wünschen Ihnen Kraft, Mut und Zuversicht. Gemeinsam mit ihnen fordern wir ihre Befreiung, die benötigte medizinische und psychologische Unterstützung und ein Leben mit einer sicheren Zukunftsperspektive – ohne Abschiebung oder Abschiebehaft.

Aus der Pressemitteilung entnehmen wir die Erklärung der Inhaftierten:

„Wir sind keine Kriminellen. Trotzdem werden wir monatelang festgehalten – teilweise bis zu sechs Monate. Unter uns sind ältere Menschen, Kranke und Personen mit schweren psychischen Belastungen. Viele erhalten keine angemessene medizinische oder psychologische Betreuung.

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Machbarkeitsstudie zum Abschiebegefängnis

Menschenrechte finden keine Erwähnung, Naturschutz wird als nebensächlich eingestuft

Eine aktuelle Machbarkeitsstudie zum Gefängnisbau würdigt dem Schutz der Menschenrechte keinen Satz. Für uns im Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern!“ ist klar, dass ein Abschiebegefängnis nicht mit der Wahrung der Menschenwürde vereinbar und für uns deswegen „nicht machbar“ ist. Dies werden wir in den laufenden Verfahren und Prozessen immer wieder deutlich ausdrücken.

Auch das Schutzgut Natur wird in der Studie entwertet: Die Baufläche befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet und die Studie bescheinigt das Vorhandensein schutzwürdiger Arten auf dem Areal, darunter seltene Vogel-, Fledermaus-, Amphibien- und Insektenarten. Dies sei jedoch kein Hindernis für das Bauvorhaben, wenn als Ausgleich ein paar Nistkästen aufgehängt werden würden. Das Landschaftsschutzgebiet müsste von der Stadt Mönchengladbach aufgehoben werden – obwohl es einst als Puffer für das angrenzende, stark geschützte NATURA 2000-Gebiet ausgewiesen wurde.

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