Obwohl das bereits bestehende – und bundesweit größte – Abschiebegefängnis in Büren zu keinem Zeitpunkt ausgelastet war, hält die Landesregierung an ihrem Plan fest, ein weiteres Abschiebegefängnis auf dem ehemaligen JHQ-Militärgelände in Mönchengladbach zu bauen. Für 300 Millionen Euro (!)[1], welche in den Bereichen Soziales und Bildung fehlen[2] und dort deutlich besser investiert wären.
Gespannt warteten wir auf die Akten, die uns das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) im Rahmen einer erneuten Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung zu stellen verpflichtet ist. Seit Januar 2025 verklagen wird das Ministerium erneut, weil Informationen bisher vorenthalten worden sind. Nach mehrmaligem Nachfragen wurden wir auf Mitte März vertröstet, wo dann endlich eine Datei herüber gesendet wurde: insgesamt magere 17 Seiten, von denen bei fast allen jedwede relevante Information geschwärzt wurde. Zudem benennt das Ministerium eine ganze Liste von Aspekten, die nicht freigegeben wurden, weil hier der Willensbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei, was rechtlich eine Hintertür offen lässt, die Daten nicht frei zu geben.

Uns vorenthalten wurden Vertragsentwürfe, vertrauliche Protokolle, Kabinettvorlagen, personalrechtliche Überlegungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Bauplanung stehenden Unterlagen incl. dem dazugehörigen Zeitplan der jeweiligen Bauabschnitte.

Das ist keine Transparenz, das ist Informationsverweigerung!
In den uns zugesandten Dokumenten geht es hauptsächlich um Presseanfragen von z.B. der Rheinischen Post (RP), welche unter anderem nach dem Baubeginn und Bauprozess fragt. Die Antworten darauf lässt die Landesregierung schlicht offen oder verweist auf die „planungs- und baurechtlichen Verfahren“, welche erst abgeschlossen werden müssten. Aus einem Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger vom 27. Februar 2025 wissen wir, dass das Ministerium frühestens im Frühjahr 2027 mit dem Spatenstich zum Bau des Gefängnisses rechnet. Ebenso wurden laut den Akten „haushälterische Vorkehrungen“ getroffen, die sich ja auf eine konkrete Planung beziehen müssen, da sich das Ministerium diese Zahlen (hoffentlich) nicht einfach ausdenkt.
Das bedeutet, es scheint schon eine Prognose und Überlegungen zum Bauverfahren und -prozess zu geben. Anstatt diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird geschwiegen und geschwärzt. Wir würden gerne wissen, auf welcher Basis das Ministerium zu diesen Einschätzungen kommt. Welche Stellen wurden konsultiert und einbezogen? Wie steht es um die aktuell laufende Machbarkeitsstudie zu dem JHQ-Gelände in Mönchengladbach und gibt es dort bereits Zwischenergebnisse? Usw.
Geheimniskrämerei des Ministeriums
Besonders interessant in den uns zugesandten Dokumenten ist eine Anfrage der Rheinischen Post vom 17. Januar 2025, in der danach gefragt wird, ob das Land mit Widerständen aus der Bevölkerung rechnet und wie es gedenkt damit umzugehen. Im Gegensatz zu anderen Fragen wurde diese beantwortet, die Antwort allerdings bei der Herausgabe der Akten geschwärzt. Dabei hat die Zivilgesellschaft sehr wohl ein Anrecht darauf zu wissen, wie mit Bedenken und Einwänden ihrerseits gedacht wird umzugehen. Die einzige Antwort kann hier eigentlich nur Transparenz und Austausch heißen, ein Innehalten und überlegen, ob dieses Abschiebegefängnis nicht vielleicht die falsche Antwort ist; stattdessen wird wieder geschwärzt und Informationen werden vorenthalten.
Letztlich bleibt das Ministerium auch eine Antwort auf die berechtigte Frage schuldig, wie denn bitte ein weiteres Abschiebegefängnis zur Stärkung der inneren Sicherheit beiträgt. Dass diese Frage einfach nicht beantwortet wurde, lässt sich schnell und einfach erklären. Die Antwort ist: Gar nicht. Es ist längst bekannt, dass Gefängnisse Sicherheit nicht fördern, sondern im Gegenteil sogar verschlechtern können. Eine ordnungspolitische Antwort auf gesellschaftliche Probleme ist Zeichen einer sich verselbstständigenden Exekutive und nicht einer demokratischen Gesellschaft. Auch deshalb bleibt es dabei: Kein neues Abschiebegefängnis – nicht in Mönchengladbach und auch nirgendwo anders!
Wir bleiben dran und werden neue IFG-Anfragen stellen. Unsere Klage gegen das Ministerium halten wir aufrecht.
Kontakt
Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf, Mönchengladbach und überall“
info@abschiebegefaengnis-verhindern.de
www.abschiebegefaengnis-verhindern.de
[1] Landtag NRW, Drucksache 18/11300, S. 14 der PDF. Von der Summe sind 200 Mio. Euro im Haushalt des Innenministeriums vorgesehen, 100 Mio. Euro in der Allgemeinen Finanzverwaltung. Die Zuordnung zum Innenministerium erfolgt, weil ein neues Abschiebegefängnis im Zuständigkeitsbereich einer Bezirksregierung angesiedelt wäre. Fachlich zuständig für die Planung und Errichtung ist aber das Ministerium für Flucht und Integration (MKJFGFI).
[2] Laut Freier Wohlfahrtspflege NRW waren Ende 2024 für den Landeshaushalt 2025 Kürzungen in Höhe von 43 Millionen Euro in verschiedenen Bereichen der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen.