TERZ zum aktuellen Status des Abschiebegefängnisses

Die TERZ berichtet unter dem Titel „Nix Neues zum Abschiebegefängnis Düsseldorf??!!“ über den aktuellen Stand zum geplanten Abschiebegefängnis am Düsseldorfer Flughafen:

Das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ versucht seit Mai 2022 Transparenz zu schaffen hinsichtlich der Planungen der Landesregierung, in Düsseldorf ein Abschiebegefängnis zu bauen. Die bisher einzigen offiziellen Verlautbarungen zu den Planungen eines sogenannten „Ausreisegewahrsams“ am oder in der Nähe vom Düsseldorfer Flughafen sind weiterhin vage: „Die Stadt Düsseldorf hat kein geeignetes Grundstück zur Verfügung.“ „Die Flughafen-Düsseldorf-Gesellschaft wird gebeten zu prüfen, ob der Bau einer Abschiebehaftanstalt auf dem Flughafen grundsätzlich realisierbar wäre.“

Die Landesregierung und vom Bündnis angefragte Abgeordnete der Grünen mauern. Auch eine Anfrage, die im August 2022 über die Informationsfreiheitsplattform FragDenStaat gestellt wurde, hat das MKJFGFI (das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) zurückgewiesen und keine Infos über den Stand der Planungen herausgegeben. Dagegen klagte Anfang Oktober 2022 Marcel Keienborg vom RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.) für das Bündnis mit kleinem Erfolg: das Ministerium wurde vom Verwaltungsgericht aufgefordert, zumindest die allgemeinen Informationen, die den Sachstand zur Standortauswahl betreffen, offen zu legen. Auch die Ablehnung der Anfrage soll das Ministerium ausführlicher begründen. Wie aufschlussreich die Informationen sein werden und ob sich daraus etwas ableiten lässt, bleibt abzuwarten. Mitte März wissen wir hoffentlich mehr.

Ob seitens der Landesregierung bereits eine Entscheidung zum Bau des Ausreisegewahrsams gefallen ist oder nicht, bleibt auch nach einem Blick in den Haushaltsplan des Landes NRW für das Jahr 2023 unklar. Im Entwurf waren 5,4 Millionen veranschlagt, davon sollten 4,1 Millionen für die Miete bereit stehen. Diese Summe ist angelehnt an den Haushaltsbeschluss der Vorgängerregierung, ein Sperrvermerk verwies darauf, dass die Mittel zwar kalkuliert sind, aber noch zurückgehalten werden. Der Sperrvermerk wurde bei der Verabschiedung des Haushalts übernommen. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Abschiebeknast vom Tisch ist. Die Personalkosten für eine „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Düsseldorf werden im Haushalt nach wie vor mit rund 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Zum Vergleich: für die Einrichtung in Büren – dem größten Abschiebeknast Deutschlands – sind mehr als 3,3 Millionen Euro vorgesehen.

Das Bündnis Abschiebegefängnis verhindern – In Düsseldorf und überall arbeitet weiterhin daran, den Planungsprozess transparent und öffentlich zu machen und fordert von der Landesregierung, das Vorhaben fallen zu lassen.

In der Zwischenzeit hat das Gericht eine Fristverlängerung bewilligt, so dass es Stand heute immer noch keine weiteren Informationen gibt.

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