Informationsverweigerung statt Transparenz – MKJFGFI hält nach IFG-Anfrage erneut Informationen vor

Obwohl das bereits bestehende – und bundesweit größte – Abschiebegefängnis in Büren zu keinem Zeitpunkt ausgelastet war, hält die Landesregierung an ihrem Plan fest, ein weiteres Abschiebegefängnis auf dem ehemaligen JHQ-Militärgelände in Mönchengladbach zu bauen. Für 300 Millionen Euro (!)[1], welche in den Bereichen Soziales und Bildung fehlen[2] und dort deutlich besser investiert wären.

Gespannt warteten wir auf die Akten, die uns das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) im Rahmen einer erneuten Informationsanfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung zu stellen verpflichtet ist. Seit Januar 2025 verklagen wird das Ministerium erneut, weil Informationen bisher vorenthalten worden sind. Nach mehrmaligem Nachfragen wurden wir auf Mitte März vertröstet, wo dann endlich eine Datei herüber gesendet wurde: insgesamt magere 17 Seiten, von denen bei fast allen jedwede relevante Information geschwärzt wurde. Zudem benennt das Ministerium eine ganze Liste von Aspekten, die nicht freigegeben wurden, weil hier der Willensbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei, was rechtlich eine Hintertür offen lässt, die Daten nicht frei zu geben.

Uns vorenthalten wurden Vertragsentwürfe, vertrauliche Protokolle, Kabinettvorlagen, personalrechtliche Überlegungen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Bauplanung stehenden Unterlagen incl. dem dazugehörigen Zeitplan der jeweiligen Bauabschnitte.

Das ist keine Transparenz, das ist Informationsverweigerung!

In den uns zugesandten Dokumenten geht es hauptsächlich um Presseanfragen von z.B. der Rheinischen Post (RP), welche unter anderem nach dem Baubeginn und Bauprozess fragt. Die Antworten darauf lässt die Landesregierung schlicht offen oder verweist auf die „planungs- und baurechtlichen Verfahren“, welche erst abgeschlossen werden müssten. Aus einem Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger vom 27. Februar 2025 wissen wir, dass das Ministerium frühestens im Frühjahr 2027 mit dem Spatenstich zum Bau des Gefängnisses rechnet. Ebenso wurden laut den Akten „haushälterische Vorkehrungen“ getroffen, die sich ja auf eine konkrete Planung beziehen müssen, da sich das Ministerium diese Zahlen (hoffentlich) nicht einfach ausdenkt.

Das bedeutet, es scheint schon eine Prognose und Überlegungen zum Bauverfahren und -prozess zu geben. Anstatt diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird geschwiegen und geschwärzt. Wir würden gerne wissen, auf welcher Basis das Ministerium zu diesen Einschätzungen kommt. Welche Stellen wurden konsultiert und einbezogen? Wie steht es um die aktuell laufende Machbarkeitsstudie zu dem JHQ-Gelände in Mönchengladbach und gibt es dort bereits Zwischenergebnisse? Usw.

Geheimniskrämerei des Ministeriums
Besonders interessant in den uns zugesandten Dokumenten ist eine Anfrage der Rheinischen Post vom 17. Januar 2025, in der danach gefragt wird, ob das Land mit Widerständen aus der Bevölkerung rechnet und wie es gedenkt damit umzugehen. Im Gegensatz zu anderen Fragen wurde diese beantwortet, die Antwort allerdings bei der Herausgabe der Akten geschwärzt. Dabei hat die Zivilgesellschaft sehr wohl ein Anrecht darauf zu wissen, wie mit Bedenken und Einwänden ihrerseits gedacht wird umzugehen. Die einzige Antwort kann hier eigentlich nur Transparenz und Austausch heißen, ein Innehalten und überlegen, ob dieses Abschiebegefängnis nicht vielleicht die falsche Antwort ist; stattdessen wird wieder geschwärzt und Informationen werden vorenthalten.

Letztlich bleibt das Ministerium auch eine Antwort auf die berechtigte Frage schuldig, wie denn bitte ein weiteres Abschiebegefängnis zur Stärkung der inneren Sicherheit beiträgt. Dass diese Frage einfach nicht beantwortet wurde, lässt sich schnell und einfach erklären. Die Antwort ist: Gar nicht. Es ist längst bekannt, dass Gefängnisse Sicherheit nicht fördern, sondern im Gegenteil sogar verschlechtern können. Eine ordnungspolitische Antwort auf gesellschaftliche Probleme ist Zeichen einer sich verselbstständigenden Exekutive und nicht einer demokratischen Gesellschaft. Auch deshalb bleibt es dabei: Kein neues Abschiebegefängnis – nicht in Mönchengladbach und auch nirgendwo anders!

Wir bleiben dran und werden neue IFG-Anfragen stellen. Unsere Klage gegen das Ministerium halten wir aufrecht.


Kontakt
Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern  – in Düsseldorf, Mönchengladbach und überall“
info@abschiebegefaengnis-verhindern.de
www.abschiebegefaengnis-verhindern.de


[1] Landtag NRW, Drucksache 18/11300, S. 14 der PDF. Von der Summe sind 200 Mio. Euro im Haushalt des Innenministeriums vorgesehen, 100 Mio. Euro in der Allgemeinen Finanzverwaltung. Die Zuordnung zum Innenministerium erfolgt, weil ein neues Abschiebegefängnis im Zuständigkeitsbereich einer Bezirksregierung angesiedelt wäre. Fachlich zuständig für die Planung und Errichtung ist aber das Ministerium für Flucht und Integration (MKJFGFI).

[2] Laut Freier Wohlfahrtspflege NRW waren Ende 2024 für den Landeshaushalt 2025 Kürzungen in Höhe von 43 Millionen Euro in verschiedenen Bereichen der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen.

Abschiebegefängnis in Mönchengladbach?!

Die Pläne der Landesregierung und ein Blick hinter die Mauern von Abschiebehaft

Infoabend:
Mi. 09.04. 18:30 im Café Köntges
Waldhausener Str. 16
Mönchengladbach
Offen für alle Interessierten

Wenn es nach der schwarz-grünen Landesregierung und dem Gladbacher Oberbürgermeister Felix Heinrichs geht, soll Mönchengladbach ein Abschiebegefängnis bekommen – einen Knast, in dem Menschen ohne eine Verurteilung eingesperrt werden.

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Großes Abschiebegefängnis in Mönchengladbach statt Düsseldorf

Nachdem Ende letzten Jahres klar wurde, dass die Landesregierung für einen zweiten Abschiebeknast in NRW 300 Millionen Euro ausgeben will, hat sie am Freitag, den 17.1.25 bekannt gegeben, dass dieser nun auf dem ehemaligen NATO-Hauptquartier (JHQ) in Mönchengladbach-Rheindahlen gebaut werden soll – nicht mehr in Düsseldorf.

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Hybridtreffen am 27.1.

Das nächste offene Treffen wird am Montag 27.01. um 19.30 Uhr hybrid stattfinden: gleichzeitig vor Ort in Corneliusstraße 108 (Düsseldorf) und online über Big Blue Button. Alle Interessierten sind eingeladen, die gegen die aktuelle autoritäre und repressive Abschiebungspolitik in NRW aktiv werden wollen.

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Wofür dann doch Geld da ist: Schwarz-Grüne Landesregierung plant 300 Mio. Euro für ein neues Abschiebegefängnis ein

Nach dem mutmaßlichen Anschlag in Solingen im August 2024 hat der Ausbau der Abschiebehaft in NRW erneut Einzug in die landespolitischen Debatten gehalten. Mit dem heute zur Verabschiedung in den Landtag eingebrachten Landeshaushalt 2025 will die schwarz-grüne Landesregierung nun auch finanzpolitische Fakten schaffen. In der Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Haushaltsentwurf für 2025 ist der Posten „Planung einer weiteren Abschiebehaftanstalt“ mit sagenhaften 300 Millionen Euro1 veranschlagt. Dieser gigantische Betrag wird als Verpflichtungsermächtigung deklariert. Das bedeutet, dass die Exekutivorgane befugt sind, im Rahmen eines Haushaltsplans finanzielle Verpflichtungen über das Haushaltsjahr hinaus einzugehen. Die genannte Summe betrifft also die folgenden Jahre insgesamt.

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NRW bleib sozial!

Wir schließen uns dem Aufruf der Wohlfahrtsverbände zur Kundgebung „NRW bleib sozial!“ am 13. November 2024 an.

Im September 2024 hat die Landesregierung viele Maßnahmen beschlossen, mit denen sie ihre migrations- und damit menschenfeindliche Politik weiter untermauert. Dazu gehört auch die Entscheidung, nun doch ein weiteres Abschiebegefängnis in NRW bauen zu wollen. Dies ist eine 180-Grad-Kehrtwende, nachdem im Haushaltsplanentwurf für 2025 erst wenige Tage zuvor die Gelder für dieses Vorhaben gestrichen worden waren, weil die Landesregierung es nicht weiterverfolgen wollen. In der Vergangenheit waren dafür bereits Gelder in Höhe von über 5 Millionen Euro im Haushaltsplan reserviert. Abschiebehaft ist eine besonders perfide Entrechtung von Menschen, nur zum Zwecke der Vorbereitung von Abschiebungen. Nordrhein-Westfalen hat bereits das größte Abschiebegefängnis Deutschlands in Büren.

Auf der anderen Seite will die Landesregierung nun 2025 soziale Dienste und Angebote um über 80 Millionen Euro kürzen. Damit stünden haufenweise Hilfs- und Beratungsangebote, etwa für Familien und Kinder, kranke und alte Menschen sowie für Migrant*innen und Geflüchtete vor dem Aus.

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Flucht ist kein Verbrechen, Abschiebeknast verhindern!

Offenes Info-Treffen am 18.11.2024
Linkes Zentrum, Corneliusstraße 108, Düsseldorf // 19:30 Uhr

Wenn auf Social Media, den Straßen oder in den Parlamenten rechte Positionen nicht nur immer lauter werden, sondern schon jetzt politische Entscheidungen bestimmen und damit die Sicherheit von Menschen bedroht ist, müssen wir aktiv werden! Wenn Nazis wieder Massendeportationen planen und die „Mitte“ die Werkzeuge dafür bereitstellt, müssen wir handeln, bevor es zu spät ist.

Das schaffen wir nur mit dir zusammen!

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Unabhängige Asylverfahrensberatung sichern!

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen und zahlreichen Organisationen und Verbänden fordern wir von der Landesregierung NRW, die Zerschlagung des Förderprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“ zu verhindern. Unabhängige Beratung für Asylantragsstellende ist unabdingbar für eine funktionierende Aufnahmestruktur des Landes NRW. NRW braucht Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte – gerade jetzt!

Download: Positionspapier (PDF, 500 kB), Hintergrundinformationen (PDF, 300kB)

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Presseinformation: Gegen einen Ausbau von Abschiebegefängnissen in NRW. Stopp des populistischen Überbietungswettbewerbs bei der Abschiebehaft!

Sofort nach dem tödlichen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 nimmt auch die rassistische und menschenfeindliche Debatte um Abschiebungen und Abschiebehaft unter Politiker*innen in Nordrhein-Westfalen an Fahrt auf. Unter anderem wird erneut der Bau eines weiteren Abschiebegefängnisses vorgeschlagen – obwohl NRW mit Büren über den größten Abschiebeknast Deutschlands verfügt.

Büren ist deutschlandweit bekannt für seine unmenschlichen Haftbedingungen. Abschiebehaft darf außerdem nicht als Strafe dienen, diese Form der Inhaftierung von Menschen ist abzulehnen.

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Akribie im stillen Kämmerlein: Ministerium plant Abschiebeknast

Geheime Akten präsentiert vom Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „30 Jahre Abschiebeknast Büren: kein Grund zu feiern!“

Einladung zur Online-Veranstaltung:
Mo., 17. Juni 2024, 19 Uhr, online
Einwahl per zoom: https://us02web.zoom.us/j/89187367107

Eine Klage des Düsseldorfer Anwaltes Marcel Keienborg nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) brachte es ans Licht: Knapp 1.900 Seiten freigegebene Akten zeigen auf, wie zwischen 2017 und 2023 rot-grüne, schwarz-gelbe und schwarz-grüne Landesregierungen im Stillen ein Abschiebegefängnis in Düsseldorf geplant haben. Bürokratisch akkurat, jeglichen Widrigkeiten zum Trotz arbeiteten Schreibtischtäter:innen emsig über Jahre im Hintergrund. Das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ hat die Akten ausgewertet und präsentiert seine Ergebnisse. Aber ist das Vorhaben Abschiebeknast Düsseldorf wirklich vom Tisch, wie im Dezember 2023 von der Landesregierung behauptet? Was ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und wie funktioniert die Transparenzplattform „Frag den Staat“?

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