Schießplatz, Kläranlage oder Lärmschutzzone: potentielle Standorte fürAbschiebegefängnis in Düsseldorf aufgedeckt

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Erfolgreiche IFG-Klage: wir veröffentlichen Dokumente zu mittlerweile ad acta gelegten Planungen für ein weiteres Abschiebegefängnis in Nordrhein-Westfalen

Im Dezember 2023 entschied die Landesregierung, die Pläne für den Bau eines weiteren Abschiebegefängnisses in Nordrhein-Westfalen aktuell nicht weiterzuverfolgen. Die dafür bisher vorgesehenen Mittel sollen aus dem Landeshaushalt gestrichen werden. Trotz dieses Umstandes mangelt es weiter an Transparenz. Das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ veröffentlicht daher nun auf der Transparenzplattform Frag den Staat neue Dokumente, die die intensiven Planungen der Landesregierung in den vergangenen Jahren für dieses Vorhaben offen legen. Die Dokumente wurden im Rahmen einer Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegeben, die der Düsseldorfer Anwalt Marcel Keienborg seit Oktober 2022 für das Bündnis führt. Gleichzeitig appelliert das Bündnis an alle fluchtpolitisch Engagierten, wachsam zu bleiben, da die politische Debatte über eine Ausweitung von Abschiebehaft und Abschiebungen keinesfalls ein Ende gefunden hat.

Die mehr als 1.700 Seiten Akten, die einen Zeitraum von 2017 bis November 2022 und damit die Regierungszeiten mehrerer amtierender Landesregierungen umfassen, geben Aufschluss über die langjährige Arbeit des zuständigen Landesministeriums (heute MKJFGFI) und weiterer beauftragter Behörden. Die schon 2017 noch unter rot-grün angestoßene Planung einer Abschiebehafteinrichtung nahe des Düsseldorfer Flughafens wurde unter der schwarz-gelben Landesregierung besonders durch den ehemaligen Flüchtlingsminister und heutigen Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen Joachim Stamp (FDP) vorangetrieben und auch nach Regierungsübernahme von CDU und Grünen im Juni 2022 zunächst nicht eingestellt.

„Mit unserer Veröffentlichung sorgen wir heute für mehr Transparenz. Jahrelang hat die Landesregierung im Stillen den Bau eines weiteren Abschiebegefängnisses in Nordrhein-Westfalen geplant. Es ist gut, dass die Planungen nun beendet sind und es kein Abschiebegefängnis in Düsseldorf geben wird. Es bleibt aber ein Problem für die Demokratie, wenn solche die Grundrechte so intensiv betreffenden Planungen über Jahre geheim gehalten bleiben.“

Rechtsanwalt Marcel Keienborg


Die Informationen aus den bisher geheimen Akten des Ministeriums zeigen auch auf, welche Kriterien für ein weiteres Abschiebegefängnis besonders vorrangig Berücksichtigung fanden. Offenbar war auch die Abgeschiedenheit potentieller Standorte ein Kernkriterium. Und: nicht nur Standorte in Düsseldorf oder am Düsseldorfer Flughafen wurden näher geprüft. Auch geprüfte mögliche Standorte in Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Ratingen und Solingen finden sich in den Akten. In Düsseldorf kamen zwei Standorte in die nähere Auswahl: ein Standort auf dem ehemaligen LANUV-Gelände in Düsseldorf-Hamm sowie der Parkplatz P13 am Düsseldorfer Flughafen. Die jetzt veröffentlichten Dokumente bestätigen, dass trotz bekannter Bedenken wegen Geruchsbelästigung aufgrund der nahe liegenden Kläranlage oder einer potentiellen Retraumatisierung der Inhaftierten aufgrund einer Schießanlage der Polizei in unmittelbarer Nachbarschaft diese nicht zum Ausschluss des LANUV-Geländes führten. Ebenso galt die Lage des Standortes P13 unweit der Landebahn am Flughafen und innerhalb einer Lärmschutzzone nicht als Grund diesen Standort zu verwerfen.

„Abschiebehaft an sich stellt bereits eine Menschenrechtsverletzung dar, was wir z.B. im Abschiebegefängnis Büren auch tagtäglich beobachten. Menschen einzusperren, nur um sie danach von A nach B abzuschieben, ist inakzeptabel. Die nun veröffentlichten Dokumente zeigen uns, dass die Würde des Menschen bereits bei der Planung eines weiteren derartigen Gefängnisses außer Acht gelassen worden sind. Es kann keine „gute“ Abschiebehaft geben, egal an welchem Standort. Wir appellieren an alle fluchtpolitisch Engagierten, nun aufmerksam zu bleiben. Denn die politischen Debatten um mehr Abschiebehaft und Abschiebungen sind keinesfalls vorbei, auch in Nordrhein-Westfalen nicht.“

Maria Fechter, Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“


Erst Ende Februar 2024 sind Gesetzesverschärfungen bei der Abschiebehaft in Kraft getreten. Und die Ministerpräsident:innenkonferenz hat zuletzt wiederholt Forderungen nach mehr Abschiebungen in Beschlusspapieren festgehalten. Im März 2024 hieß es etwa: „Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüft, ob Abschiebungen unmittelbar aus dafür zu schaffenden Einrichtungen an großen deutschen Flughäfen erfolgen können, in denen der Bund die Länder bei der Rückführung von Personen im Wege der Amtshilfe unterstützt. Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht zur Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz vorlegen.“ Die IMK wird im Juni 2024 tagen.

Zuletzt konnte das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ zudem weitere Dokumente zum Planungsprozess des Abschiebegefängnisses vor Gericht erstreiten, die über die heute veröffentlichten hinausgehen. Das Ministerium für Flucht und Integration hat angekündigt, weitere Unterlagen für den Zeitraum seit November 2022 freizugeben. Diese wird das Bündnis zeitnah auf Frag den Staat veröffentlichen. Auch wenn die Planungen „vorerst“ nicht weiterverfolgt werden sollen, sieht das Bündnis besonders das von den Grünen geführte Fluchtministerium (MKJFGFI) in der Pflicht sich klar gegen ein weiteres Abschiebegefängnis auszusprechen.

Das Bündnis bleibt wachsam und setzt sich weiterhin gegen jegliche Form von Abschiebehaft und staatliche Diskriminierung migrierter und migrantisierter Menschen ein.

Kontakt:
Rechtsanwalt Marcel Keienborg
Tel: +49 (211) 360584

Save the date:

Montag, den 17. Juni 2024 um 19 Uhr lädt das Bündnis zu einer Online-Veranstaltung ein, in der die Ergebnisse der Klage und Strategien zur Informationsgewinnung durch IFG-Anfragen erläutert werden. Weitere Informationen auf der Website und den Sozial-Media Kanälen des Bündnisses.

Hintergrund:

Der Düsseldorfer Anwalt Marcel Keienborg klagt seit Oktober 2022 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Freigabe aller Akten, die im Zusammenhang mit Planungen für ein Abschiebegefängnis nahe des Düsseldorfer Flughafens stehen. Mehr als ein Jahr lang wurden diese Akten unter Hinweis auf noch laufende Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einen nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozess weiter unter Verschluss gehalten. Nach der öffentlichen Landtagsaussprache im Dezember 2023, in der die Landesregierung festgehalten hat, dass sie die Planungen aktuell nicht weiterverfolge, war diese Argumentation des Ministeriums für Flucht und Integration nicht weiter aufrecht zu erhalten. Am 04. März 2024 hat das Ministerium über 1.700 Seiten Akten freigegeben, die den Zeitraum 2017 bis November 2022 abdecken. Eine zweite Tranche Akten wurde zur Freigabe angekündigt, liegt allerdings noch nicht vor.
Alle Dokumente aus dem Klageverfahren auf Offenlegung der Planungen für ein Abschiebegefängnis in Düsseldorf sind auf der Transparenzplattform „Frag den Staat“ vollständig einsehbar. Das Bündnis „Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall“ hat eine erste Auswertung der Akten vorgenommen, die dieser Presseinformation beigefügt ist.

Das MKJFGFI NRW hat zudem im Rahmen des Klageverfahrens angekündigt, dass Mittel für das Vorhaben Abschiebegefängnis Düsseldorf für den kommenden Landeshaushalt nicht mehr angemeldet werden sollen.

Mehr zum Bündnis:

Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall
E-Mail: info@abschiebegefaengnis-verhindern.de
Website: https://abschiebegefaengnis-verhindern.de
Instagram: https://www.instagram.com/abschiebegefaengnis_stoppen/
Mastodon: https://nrw.social/@keinknast
Bluesky: https://bsky.app/profile/keinknast.bsky.social

Das überregionale Bündnis Abschiebegefängnis verhindern – in Düsseldorf und überall hat sich nach dem Bekanntwerden des Bauvorhabens für ein Abschiebegefängnis in Düsseldorf Anfang 2022 gegründet, um dagegen vorzugehen und das Vorhaben in die Öffentlichkeit zu bringen. Dem Bündnis gehören 14 lokale und überregionale Initiativen und Gruppen an. 19 weitere Initiativen, Gruppen und Vereine haben das gemeinsame Bündnis-Papier mitgezeichnet.

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